Über uns

 

AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. ANGEBOTE

Unseren Angeboten liegen die uns, erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietungen bleiben vorbehalten.
 

 

5. FOLGEGESCHÄFT
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

2. UNBEFUGTE WEITERGABE

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
 

 

6. FÄLLIGKEIT
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

3. VORKENNTNIS

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls bleibt bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt unser Provisionsanspruch unberührt.
 

 

7. PROVISIONSSÄTZE
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen. Sie sind mit Abschluß des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kauf
Bei An‑ und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen im Wert bis € 1,5 Mio. 5 %, bis €  5 Mio. 4 %, bis € 15 Mio. 3 %, bis € 50 Mio. 2 über € 50 Mio. 1 % vom Käufer, oder abweichend davon, den ausdrücklich im Angebot genannten  Provisionssatz.
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5 % bzw. reduziert analog Ziffer 7a).
c) An‑ und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An‑ und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs‑ bzw. Verkehrswert des Grundstücks oder Verschaffung einer vergleichbaren Rechtsposition durch Vermittlung von Grundstücksrechten in anderer geeigneter Form vom Berechtigten 1 %.d) Vermietung und Verpachtung
bei Mietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter ‑ bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinba­rungen, unabhängig von vorstehenden Provisions­sätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die  vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich MwSt. in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

4. PROVISIONSANSPRUCH

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Übertragung von Gesellschaftsrechten oder Joint Venture).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung ( eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

 

   

8. TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE
Wir sind berechtigt, auch, für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden.

   

9. ERFÜLLUNGSORT GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und‑ Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Krefeld.

 

 

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